Ausbildung der Riesenschnauzer
Für Hundebesitzer, die vorher noch keine Hunde besessen oder gehalten haben, schreibt das Gesetz einen Sachkundenachweis vor. Wer vor Besitz des neuen Hundes bereits Hunde hatte, der gilt automatisch als sachkundig im Rahmen des Landeshundegesetzes und muss diesen Sachkundenachweis nicht noch erwerben. Den Gesetzestext zum Landeshundegesetz sehen Sie unter diesem Link:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048